Archiv Für Soziale Gesetzgebung Und Statistik, volume 13

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Archiv Für Soziale Gesetzgebung Und Statistik, volume 13
Heinrich Braun
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Der Berechnung der in diesem Paragraph genannten Entschädigung ist der Arbeitsverdienst zu Grunde zu legen, den der Beschädigte während des letzten Jahres in demselben oder einem ähnlichen Unternehmen gehabt, oder, im Fall er nicht ein Jahr lang eine derartige Anstellung innegehabt hat, der Betrag, auf welchen Digitized by Google Gesetz betr. d. Haftung d. Arbeitgebers fUr körperl. Besch&digung d. Arbeiters. ^ i seine Jahreseinnahme billigerweise gesch&tzt werden kann, doch so, dafs die Jahres*
... einnähme in keinem Fall höher als siebenhundert cwanxig Mark angesetzt wird.
Beträgt der jährliche Arbeitsverdienst weniger als dreihmidert Mark, so ist dennoch dieser Betrag der Berechnung der Entschädigung zu Grunde zu legen, doch soll ein beschädigter Arbeiter, der das einundzwanzigste Jahr erreicht hat, keine gröfsere jährliche Entschädigung erhalten , als sein Arbeitsverdienst ^ das Jahr beträgt.
§ lo. Hat ein Arbeiter durch einen Unfall bei der Arbeit sich eine körper- liche Beschädigung zugezogen, die seinen Tod verursacht hat, so erhält, aufser dem auf Grund der §§ 8 und 9 in Frage kommenden Betrage, die Witwe, so lange sie unverheiratet bleibt, als jährliche Entschädigung zwtfniig' Prozent vom Jahresverdienst des Verstorbenen und jedes der Überlebenden Kinder bis es das fünfzehnte Jahr er- reicht hat, zehn Prozent vom genannten Betrage, im Fall eines der Eltern lebt, und zwanzig Prozent, im Fall beide Eltern tot sind, doch soll die gesamte Entschädigung an Witwe und Kinder nicht vierzig Prozent vom Jahresverdienst des Verstorbenen über- steigen.


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